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5 Dinge, die du bei der Suche nach Architekten beachten solltest

Solltest du dich dazu entschließen ein Bauprojekt zu realisieren macht es in vielen Fällen, Sinn sich einen Experten bei der Planung zur Seite zu ziehen. Da den meisten Bauvorhaben der Anspruch einer Verbesserung der Lebensumstände, der Mitarbeiterproduktivität oder der Produktionskapazitäten zugrunde liegt sollte man sich gut überlegen, ob man bereits bei der Planung versucht zu sparen. Das Leistungsspektrum des Architekten obliegt den Wünschen des Bauherren und reicht von ersten Planungsgesprächen bis hin zur Bauleitung und somit der Koordination aller beteiligten Unternehmer. Die Expertise, die ein Architekt durch sein Studium und seine Berufserfahrung vorweisen kann lässt sich trotz verbessertem Zugang zu Informationen durch das Internet und diversen Programmen zur Modellierung nur schwierig ersetzen lassen. Neben dem fachlichen Wissen des Architekten hat dieser weitreichende Erfahrung in der Kommunikation mit Behörden und kann sie den Beantragungsprozess deutlich verkürzen. Solltest du dich also dazu entscheiden einen Architekten zu beauftragen, solltest du einige weitere Dinge beachten:

Woran erkenne ich einen guten Architekten?

Solltest du dich dazu entscheiden, einen Architekten für dein Projekt zu suchen gibt es diverse Möglichkeiten, um die Kompetenz eines Architekten einzuschätzen. Ein erfahrener Architekt wird dir neben Referenzobjekten auch Zugang zu Referenzbauherren ermöglichen. Darüber hinaus sollte ein guter Architekt über ein weitreichendes Netzwerk von Statikern, Gutachtern und Bauunternehmern verfügen. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass die Qualität der anderen involvierten Unternehmer besser eingeschätzt werden kann. Des Weiteren sollte ein guter Architekt Erfahrung im Beantragungsprozess und in der Behördenkommunikation haben. Solltest du Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Architekten benötigen, helfen wir dir gerne weiter, sodass dein Bauprojekt ein Erfolg werden kann.

Welche Ausbildung sollte ein Architekt vorweisen können?

Die Berufsbezeichnung Architekt darf nur bei Auflistung in der Architektenliste des Bundeslandes verwendet werden. Die Architektenliste des Bundeslandes wird von der jeweiligen Architektenkammer verwaltet. Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer setzt einen abgeschlossenen Studiengang in den Fächern Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur oder Stadtplanung voraus. Diese Studiengänge werden an einer Vielzahl von Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen/Akademien angeboten. Neben dem abgeschlossenen Studium sollte dein Architekt auch erste Referenzen vorweisen können sodass neben seinen theoretischen auch die praktischen Kompetenzen nachgewiesen sind.

Was kostet die Beauftragung eines Architekten?

Die Vergütung des Architekten leitet sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Diese berechnet einen festgelegten Prozentsatz pro Leistungsphase. Die aktuellste Fassung ist seit 2021 in Kraft. Entscheidend sind laut HOAI zwei Faktoren; der Umfang des anstehenden Bauprojekts, sowie die Höhe der anrechenbaren Kosten. Als Faustregel für das Honorar des Architekten können ca 13% der Kosten des Gebäudes angesetzt werden.

Achtung: Seit 2019 sind die Höchst- und Mindestsätze der HOAI nicht mehr verbindlich. Theoretisch könnte dein Architekten seinen Lohn also frei und nach eigenen Maßstäben festlegen. Er könnte von den Empfehlungen der HOAI abweichende Stundenlöhne festlegen oder sein Honorar einfach nicht nach den Baukosten richten. Für eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz der Honorare empfiehlt sich die HOAI als Grundlage der Berechnung noch immer.

Mehr Informationen dazu findest du in unserem Artikel: Was kostet ein Architekt?

Was sind die Leistungsphasen Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure und wie sind sie aufgebaut?

Die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterscheidet in Bezug auf Gebäude und Innenräume gemäß §34 HOAI zwischen 9 Leistungsphasen. Dazu gehören beispielsweise Vorplanung mit Kostenschätzung (LP1), Genehmigungsplanung (LP2) bis hin zur Objektbetreuung (LP9). Viele Architekten spezialisieren sich auf eine bestimmte Gruppe von Leistungsphasen die sich in der Regel entweder auf die Planung oder die Ausführung eines Objekts beziehen. Als Faustregel lassen sich die Leistungsphasen 1-3 als sogenannte Entwurfsphase zusammenfassen. Diese beschäftigt sich ausschließlich mit dem Entwurf der Immobilie. Die Leistungsphasen 4 & 5 werden im Wohnungsbau meist einzeln betrachtet, wobei letztere oftmals als Werkplanung bezeichnet wird. Die Leistungsphase 6 & 7 werden oftmals unter dem Begriff Ausschreibung zusammengefasst, da sie sich mit der Auswahl und stufenweise Beauftragung der Nachunternehmer beschäftigt. Die bekannteste Leistungsphase ist die Bauleitung (LP8) welche u.a. die Führung eines Bautagebuchs beinhaltet. Im Folgenden erklären wir dir ausführlich die einzelnen Leistungsphasen gemäß §34 HOAI.

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Die Leistungsphase 1 der HOAI beschäftigt sich mit der Ermittlung der Bedürfnisse der Bauherren bzw. Auftraggeber. Die Kommunikation zwischen den Bauherren und dem Architekten ist von höchster Relevanz für einen erfolgreichen Start in die Konzeptionierung des Projekts. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VII ZR 230/11) sind Architekten dazu verpflichtet die Kostenvorstellungen des Bauherren schon während der Grundlagenermittlung festzustellen. Das Honorar für die Leistung der Grundlagenermittlung beträgt 2% des Architektenhonorars sollter er alle Leistungsphasen abdecken. Bei einem Bauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 100.000€ sind das ca. 200-300€ Netto.

Leistungsphase 2: Vorplanung

Ebenso wie die Grundlagenermittlung gehört die Vorplanung zur Entwurfsplanung. Die Vorplanung beinhaltet u.a. eine Grundlagenermittlung, sowie die Erarbeitung eines Planungskonzepts. Hierzu werden oftmals erste Strichskizzen zur Veranschaulichung für die Bauherren herangezogen. Zudem wird während der Vorplanung meist ein erster Kontakt mit der zuständigen Baubehörde hergestellt, um die Umsetzbarkeit des Bauvorhabens zu prüfen. Des Weiteren soll in der Vorplanung eine erste aussagekräftige Kostenschätzung ermittelt werden. Diese bedarf in der Regel einer ersten Festlegung des Einrichtungsstandards, sowie der Bruttofläche des Neubaus. Die Kosten für die Vorplanung betragen in der Regel 7% des Gesamthonorars. Für ein ca. 100.000€ teures Bauvorhaben sind dies ca. 700-1000€.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung ist die Leistungsphase die in der HOAI am konkretesten definiert wird. Sie umfasst diverse Grundleistungen zu denen unter anderem die stufenweise Ausarbeitung und Zeichnung eines Planungskonzepts, die Integration der Leistungen andere fachlich beteiligter Unternehmen, die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, sowie die Verhandlung mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit des Projekts gehören (§15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI). Zudem wird eine genaue Berechnung der Kosten gemäß DIN 276 durchgeführt. Durch die Fülle der Aufgaben gehört die Entwurfsplanung zu den umfangreichsten Leistungsphasen der HOAI. Dies spiegelt sich dementsprechend auch in den Kosten wieder, welche ca. 15% des Gesamthonorars betragen. Für ein Bauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 100.000€ entspricht dies 1500-1800€

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung wird auch als Eingabe-/ oder Einreichplanung bezeichnet. Sie umfasst alle Leistungen die mit der Erstellung des Bauantrags und dem übergeordneten Ziel der Baugenehmigung zusammenhängen. Genehmigungsplanungen dürfen in Deutschland lediglich von Bauvorlage- berechtigten beantragt werden. Folglich dürfen lediglich in der Architektenkammer des Landes eingetragene Architekten die Genehmigungsplanung durchführen. Für die Genehmigungsplanung werden ca. 3% des Gesamthonorars veranschlagt. Bei anrechenbaren Kosten von 100.000€ sind dies ca. 300-400€.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung stellt einen umfangreichen Teil der Leistungsphasen da. Sie die hat Erstellung von Ausführungsplänen zum Ziel, welche die Grundlage für die gesamte Durchführung des Bauvorhabens darstellen. Zur Erstellung des Ausführungsplans nutzt der Architekt in der Regel die Expertise von diversen Spezialisten wie Bauingenieuren (Tragwerksplanung, Schalplanung) sowie Fachingenieure für die Planung der Eletkrik, Heizung, Lüftung und der Sanitäranlagen. Der Ausführungsplan beinhaltet zudem eine Mengenermittlung die den Materialbedarf festlegt. Dies stellt die Grundlage für die darauffolgende Auftragsvergabe da. Die Kosten für die Ausführungsplanung betragen ca. 25% des Gesamthonorars. Für das Beispielprojekt mit anrechenbaren Kosten von 100.000€ entspricht dies ca. 2500-3000€.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe dient, wie der Name beschreibt, der Vorbereitung der Auftragsvergabe an die involvierten Nachunternehmer. Die wichtigste Komponente der Vorbereitung der Vergabe ist die Erstellung eines Vergabeterminplans, der den genauen Ablauf der Vergabe definiert. Auch nutzt der Architekt die 6. Leistungsphase zur Erstellung von genauen Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen, die detaillierte Material- und Aufwandsanforderungen festlegt. Diese dienen den Nachunternehmern als Grundlage um dem jeweiligen Projekt entsprechende Angebote zu erstellen. Die Vorbereitung der Vergabe wird mit ca. 10% des Gesamthonorars vergütet. Bei dem verwendeten Beispdielprojekt mit anrechenbaren Kosten von 100.000€ entspricht dies ungefähr 1000-1200€.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

In der Leistungsphase 7 findet die Vergabe der Aufträge an die relevanten Unternehmer statt. Der Vergabe vorangestellt ist das Einholen diverser Angebote, sowie die Erstellung eines Preisspiegels entsprechend der jeweiligen Teilleistungen. Des Weiteren wird die Verhandlung mit allen Unternehmern die ein Angebot unterbreiten durchgeführt. Letztlich wird auf dieser Basis dann eine Kostenanschlag (Kostenvoranschlag) erstellt, der den Bauherren eine genaue Übersicht über die zu erwartenden Kosten liefert, bevor die Auswahl der Unternehmer stattfindet. Für die Mitwirkung bei der Vergabe werden ca. 4% des Gesamthonorars fällig. Dies entspricht bei dem verwendeten Beispielprojekt ca. 400-500€.

Leisutngsphase 8: Objektüberwachung

Die Objektüberwachung beschreibt die Aufgabe eines Architekten oder Ingenieurs zur Leitung und Koordination einer Baustelle. Der Architekt ist somit für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Zu den Aufgaben gehören neben der Koordination aller an der Planung fachlich Beteiligten, das Aufstellen eines Zeitplans, die Rechnungsprüfung gemäß DIN 276, sowie der Antrag auf behördliche Abnahme. Dann wird den Bauherren eine Liste der entsprechenden Gewährleistungen übermittelt. Da die Objektüberwachung die komplexeste und aufwändigste Leistungsphase ist, werden ca. 32% des Gesamthonorars fällig. Bei dem verwendeten Beispielprojekt mit anrechenbaren Kosten von 100.000€ entspricht dies ca. 3400-4000€.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Die 9. Leistungsphase ist die Betreuung des Objekts durch den Architekten. Anders als man vermuten könnte, ist die Objektbetreuung in der Regel lediglich eine Schlussbegehung vor der Ablauf der Mängelfristen. Sollten bei der Schlussbegehung Mängel auffallen, trägt der Architekt dafür Sorge, dass diese fachgerecht behoben werden. Für die Objektbetreuung werden ca. 2% des Gesamthonorars berechnet. Bei dem verwendeten Beispiel entspricht dies ca. 200-250€.

Hier haben wir dir alle 9 Leistungsphasen nochmal in einer Übersichtlichen PDF-Datei zusammengefasst:
Architekten Leistungsphasen Übersicht HAOI

Was sind die anrechenbaren Kosten?

Da die anrechenbaren Kosten die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars darstellen, sind diese in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) genau definiert. Sie stellen einen Teil jener Kosten dar, die zur Modernisierung, zum Ausbau oder Errichtung von Objekten dar. Die anrechenbaren Kosten werden meist auf Basis ortsüblicher Preise ermittelt und beinhalten keine Umsatzsteuer der Nachunternehmer, sollte diese fällig sein. Das Honorar des Architekten gehört zu den sogenannten Baunebenkosten und stellt keinen Teil der anrechenbaren Kosten dar. Das gilt u.a. auch für die Kosten des Grundstückserwerbs und die Kosten der öffentlichen Erschließung.

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