Decken, Wände, Balken und Stützen – egal, ob Neubau, Umbau oder Modernisierung. Wo gebaut wird, müssen Lasten getragen und vor allem sicher und stabil gehalten werden. Deswegen sind nicht nur Architekten und Bauherren für die Umsetzung eines Bauprojekts notwendig, sondern vor allem Tragwerksplaner – auch Statiker genannt. Statiker tragen die Verantwortung an der Schnittstelle zwischen Ästhetik, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des Projekts und garantieren, dass ein Gebäude der vorgesehenen Belastung standhält. Wir erklären, warum ein Statiker wichtig ist und was seine Aufgaben sind.
Tragwerksplaner oder Statiker? Was ist der Unterschied?
Die eigentliche Bezeichnung – Tragwerksplaner – wird oft durch die geläufige Variante Statiker ersetzt. Aus Statiker ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Tragwerksplaner. Dass die eigentliche Bezeichnung “Tragwerksplaner” oft durch die geläufige Variante “Statiker” ersetzt wird, hat einen einfachen Grund: Tragwerksplaner führen die statischen Berechnungen für das Grundgerüst des Bauprojekts durch, die auf den Regeln der Baustatik basieren. Zusammengefasst: Der Tragwerksplaner führt die Statik durch, umso einfacher ist es, ihn als Statiker zu bezeichnen.
Wer darf sich Statiker bzw. Tragwerksplaner nennen?
Die Grundvoraussetzung, sich Tragwerksplaner oder eben Statiker nennen zu können, ist ein Abschluss im Bauingenieurwesen. Bereits hier werden umfassend Kenntnisse zu Baustrukturen und baustoffspezifischen Bemessungen vermittelt. Nach dem Studium bedarf es zusätzlicher Zusatzqualifikationen und eine Berufserfahrung von etwa drei bis fünf Jahren. Nur so kann gewährleistet, dass die verantwortungsvolle Aufgabe mit einer Mischung aus langjähriger Erfahrung und Fachkenntnissen gewissenhaft durchgeführt wird.
Wann wird ein Statiker benötigt?
Statik beim Neubau
Die erfolgreiche Umsetzung von Bauprojekten ist von vielen Dingen abhängig: Umgebung, Materialien, physikalische Eigenschaften der Baustoffe und die tägliche Belastung durch Eigenlast und Nutzung. Nicht nur bei größeren Bauvorhaben ist es wichtig, die Standsicherheit des Projekts nachzuweisen. Wenn ein Haus neu gebaut wird, ist in der Regel ein Statiker notwendig. Ein genehmigungspflichtiges Gebäude (z.B. ein Einfamilienhaus) erhält ohne durchgeführte Statik keine Baugenehmigung. Bevor der Bauantrag eingereicht wird, unterschreibt der Tragwerksplaner, dass das Haus aus statischer Sicht ohne Bedenken gebaut werden kann. Die fertigen Berechnungen und Unterlagen müssen jedoch erst vor Baubeginn vorliegen.
Ist das Gebäude, das neu gebaut wird, besonders komplex, oder handelt es sich gar um ein öffentliches Gebäude, kann das Bauamt entscheiden einen Prüfstatiker einzuschalten. Dieser überprüft die bereits vorhandene Statik und gibt sein finales GO.
Statik beim Umbau
Für den Umbau gilt: Der Statiker wird immer dann benötigt, wenn ins Tragwerk eingegriffen wird. Das ist grundsätzlich der Fall, denn tragende Wände “angefasst” werden, Durchbrüche erfolgen etc. Für ein genehmigungspflichtiges Vorhaben muss die Einschätzung des Statikers eingereicht werden.
Aber auch für die eigene Sicherheit sollte der Statiker früh genug in das Projekt mit einbezogen werden. Wanddurchbrüche und kleine Ausbauten verändern die Traglast des Gebäudes – und sollten entsprechend geprüft werden.
Somit wird bei der Dachsanierung, der Sanierung von Treppenhäusern oder des Kellers, der Öffnung der Küche oder Vergrößerung des Bads der Statiker einbezogen. Bei besonders alten Häusern, zu denen es häufig keine Pläne gibt, gibt es darüber hinaus die Empfehlung, eine statische Bestandseinschätzung erstellen zu lassen. Auf dieser Grundlage können sämtliche Sanierungsarbeiten geplant werden.
Was macht ein Statiker?
Ein Projekt wird geplant, ein Architekt engagiert – wofür jetzt noch einen Statiker anheuern? Der ausgebildete Bauingenieur sorgt für die Sicherheit des Gebäudes – von der Bauplanung, über die Konstruktion bis zur abschließenden Prüfung. Der Architekt und der Bauherr sollten in allen Phasen des Projekts mit einem Statiker zusammenarbeiten.
Bauplanung und Konstruktion
Bevor ein Entwurf des Projekts entstehen kann, muss das Tragwerk geplant werden und die Baugrundeigenschaften geprüft werden. Um anschließend eine Baugenehmigung zu erhalten muss ein bautechnischer Nachweis vorliegen,
Nach dem Vorentwurf des Projekts, muss das Tragwerk geplant und die Baugrundeigenschaften geprüft werden. Dazu gehört auch die Vorabstimmung mit anderen Fachplanern. Um eine Baugenehmigung muss ein entsprechendes Formular unterschrieben werden.
Spätestens zum Baubeginn müssen Schal- und Bewehrungspläne sowie ein bautechnischer Nachweis vorliegen, der die Standsicherheit garantiert (die sogenannte statische Berechnung bzw. der Standsicherheitsnachweis). Die Verantwortung dafür liegt in der Hand des Statikers.
Planungskonzepte, Verhandlungen mit Behörden und verschiedene Lösungsmöglichkeiten für das Vorhaben werden vom Statiker begleitet und schließlich in einer Entwurfsskizze so ausgearbeitet, dass Ihre Umsetzung technisch realisierbar wird. Er führt also die statischen Berechnungen vor dem Bau durch, um sicherzustellen, dass das Vorhaben stabile Aussichten hat.
Prüfung
Nachdem der Statiker die Konstruktionsentwürfe gezeichnet hat, muss auch der eigentliche Bauprozess mit den statischen Planungen übereinstimmen und alle Regeln der Technik, sowie die gängigen Normen eingehalten werden. Auch während des eigentlichen Baus überwacht der Statiker also noch die Umsetzung des Projekts und überprüft die richtige Konstruktion der tragenden Bauteile in sogenannten Bewehrungsabnahmen. Ästhetik, Zweck und Sicherheit werden bei ihm in Einklang gebracht – und die Stabilität des Gebäudes garantiert, damit Sie sicher und komfortabel in Ihrem Haus leben können.
Wie viel kostet ein Statiker?
Die Berechnung für die Kosten eines Statikers sind komplex und richten sich in der Regel nach der HOAI. Je nach Leistungsumfang, der sich aus der Schwierigkeit des Vorhabens, der gewünschten Leistungsphase und den anrechenbaren Kosten zusammensetzt, kostet der Statiker mehr oder weniger. Eine Übersicht über die Kosten für den Statiker anhand ausgewählter Beispiele findest du hier.
Leistungsphasen des Statikers im Überblick LP 1: Grundlagenermittlung LP 2: Vorplanung LP 3: Entwurfsplanung LP 4: Genehmigungsplanung LP 5: Ausführungsplanung LP 6: Vorbereitung der Vergabe LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe LP 8: Objektüberwachung LP 9: Objektbetreuung |