Möchtest du die Nutzung deiner Immobilie ändern? Kein Problem. Ob du von einem Gewerbe zu einem Wohngebäude umwandeln möchtest oder aus deinem Wohngebäude ein Gewerbe machen oder zum Beispiel eine Praxis integrieren möchtest, wir unterstützen dich bei deiner Planung auf dem Weg zu deiner Nutzungsänderung.
Damit du deine Immobilie so nutzen kannst, wie du möchtest, brauchst du eine Baugenehmigung mit der die Änderung der Nutzungsart erlaubt wird.
Damit das möglich ist, solltest du darauf achten, ob du beispielsweise in einem reinen Gewerbegebiet planst, in einem Wohngebiet oder in einem Mischgebiet. Das kannst du in dem Bebauungsplan deiner Region herausfinden.
In Mischgebieten ist die Beantragung der Nutzungsänderung leichter möglich, als wenn du in einem reinen Gewerbegebiet eine wohnliche Nutzung planst. Am besten informierst du dich also vor Beginn der Planung über die Bebauung in deiner Umgebung.
Du kannst uns außerdem einfach von deinen Projektwünschen erzählen und wir beraten dich zu deinen Möglichkeiten und finden gemeinsam mit dir die optimale Lösung.
Welche Unterlagen brauche ich, um eine Nutzungsänderung zu beantragen?
Um deine Nutzungsänderung zu beantragen, brauchst du in den meisten Fällen folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Betriebsbeschreibung
- Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Rechnerische Nachweise
Was kostet eine Nutzungsänderung?
Die Kosten für deine Nutzungsänderung hängen vor allem von den notwendigen baulichen Eingriffen ab. Wenn du dein Gebäude entkernen musst, weil du gewerblich genutzte Fläche in Wohnraum umwandeln willst, können die Kosten schnell bei 1000 EUR pro Quadratmeter liegen.
Kosten für Bauantrag und Planung sind dabei nicht eingerechnet. Erheblich niedriger fallen die Kosten bei weniger aufwändigen Maßnahmen aus. Lohnen kann es sich trotzdem, gerade in Gebieten, wo sich Gewerbeflächen nur schwer vermieten lassen.
Kann ich eine Nutzungsänderung vornehmen, wenn ich in einer Eigentümergemeinschaft wohne?
Wenn deine Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, musst du zusätzlich zur Bauordnung einige Dinge beachten. Denn in der Gemeinschaftsordnung ist meistens festgelegt, welche Art der Nutzung für die Einheiten vorgesehen ist.
Küche, Freizeitaktivitäten und Kinder gehören in die Nutzung von Wohnflächen. Weil Geräusche sich schnell zum Nachteil anderer Bewohner und Eigentümer auswirken können, kann eine Fläche nicht einfach umgewandelt werden. Unmöglich ist das Vorhaben auch hier aber nicht. Wir helfen dir bei der Planung.