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Baugenehmigung: Was kommt da auf dich zu?

Wer plant, ein Haus zu bauen oder ein bereits bestehendes Haus in seinen Grundelementen verändern möchte, der kommt nicht um das Baugenehmigungsverfahren herum.

Dabei wird geprüft, ob das geplante Bauvorhaben allen geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben an das örtliche Baurecht entspricht. Was bei dem Verfahren auf dich zukommt und was es alles dabei zu beachten gibt, zeigen wir dir hier!

In Deutschland gibt es zwar eine bundeseinheitliche Musterbauordnung, allerdings ist das Baurecht letztendlich Ländersache. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Anforderungen und Gesetze von Bundesland zu Bundesland. In einzelnen Fällen kommt es sogar vor, dass auf kommunaler Ebene einzelne Anforderungen an die Bauwerke gestellt werden.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, wird ein sogenannter Bauantrag entworfen und bei der zuständigen Behörde eingereicht. In den meisten Fällen übernimmt der Architekt diese Aufgabe.

Architekten verfügen, sofern sie in der jeweiligen Kammer eingetragen sind, über eine sogenannte Bauvorlageberechtigung. Eine Bauvorlageberechtigung ist in jedem Fall erforderlich, damit der Architekt die Genehmigungsplanung übernehmen kann und den fertigen Bauantrag bei der Baubehörde einreichen kann.

Was so einfach klingt, ist in Wahrheit oft mit viel Arbeit verbunden. Denn die Bauherren und das Bauamt sind nicht die einzigen Interessengruppen, die beim Neubau ein Mitspracherecht haben.

Auch die Nachbarn zum Beispiel müssen bereits vor Einreichen der Baugenehmigung in die Planung involviert werden. Zudem muss der Architekt sicherstellen, dass die Baustelle ausreichend abgesichert ist oder aber, dass arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Was kommt in den Bauantrag rein?

Beim Erstellen eines Bauantrags werden zahlreiche Dokumente, Pläne, Entwürfe und Nachweise aus den vorangegangenen Planungsphasen aufgegriffen. Der Architekt ist dementsprechend dabei auf die Hilfe aller an der Planung beteiligten Fachplaner angewiesen. In einen vollständigen Bauantrag gehören unter anderem:

  • ausgefülltes Bauantragsformular
  • Bauvorlageberechtigung des Architekten
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Standsicherheitsnachweis
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der bebauten Flächen
  • Flächenberechnung gem. DIN 277
  • Wärmeschutznachweis gem. Energieeinspar-Verordnung (EnEV)
  • Wohnflächenberechnung
  • Berechnung der insgesamt bebauten Fläche
  • Versicherungsnachweis
  • Katasterplan
  • Lagepläne
  • Abstandsflächen
  • Grundrisse
  • Detailschnitte
  • Ansichten

Das Verfahren im Überblick

Ist der Bauantrag entworfen und beim zuständigen Bauamt eingereicht, beginnt nun das Genehmigungsverfahren.
Als Erstes wird der Bauantrag beim Bauamt innerhalb von zehn Tagen auf seine Vollständigkeit überprüft. Sind alle Pläne, Dokumente und Nachweise vollständig, erhältst du eine Eingangsbestätigung von dem zuständigen Amt.

Anschließend wird die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens erfasst. Hier wird also geprüft, ob dein geplantes Bauvorhaben gegen die Vorgaben des Bebauungsplanes oder eines Vorhaben- und Erschließungsplans verstößt.

Im nächsten Schritt wird ermittelt, ob bei der Bauplanung alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben berücksichtigt wurden. Liegen keine Verstöße vor, weder gegen den Bebauungsplan noch gegen das Bauordnungsrecht, wird dein Antrag anschließend genehmigt. Im Durchschnitt musst du dich etwa drei Monate gedulden, bevor du die Baugenehmigung per Post nach Hause erhältst.

Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Brauche ich überhaupt eine Baugenehmigung für mein Projekt? Die Regelungen zum Genehmigungsverfahren können schon einmal verwirrend sein.

Ob Bauprojekte genehmigungspflichtig oder -frei sind, kommt meistens auf die Landesbauordnung an. In Bayern zum Beispiel brauchst du immer eine Baugenehmigung für den Bau von Wintergärten, in Thüringen ist der Bau eines Wintergartens von der Größe und Beheizung abhängig.

In einigen Ländern brauchst du keine Genehmigung für Gartenhäuser, Terassenüberdachungen, Carports oder Photovoltaikanlagen keine Baugenehmigung. Am besten fragst du bei deiner örtlichen Baubehörde nach, um herauszufinden, ob du eine Genehmigung für dein Projekt brauchst.

Beachte: Auch wenn dein Gebäude genehmigungsfrei ist, kann es trotzdem anzeigepflichtig sein. Das heißt, dass Bauherr und Architekt zwar genauso viele Unterlagen ausfüllen und bei der Baubehörde einreichen müssen, wie für einen normalen Bauantrag, die Pläne von der Behörde aber nur punktuell geprüft werden.

Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass auch genehmigungsfrei Gebäude den Anforderungen des öffentlichen Baurechts unterliegen. Abstände müssen weiterhin eingehalten werden, ebenso wie Anforderungen an den Zustand des Gebäudes. Sonst können im Nachhinein Änderungen auf dich zukommen.

Du hast noch keinen Architekten, der dich bei der Genehmigungsplanung unterstützt? Kein Problem, du kannst die Suche uns überlassen! In unserem deutschlandweit aktiven Netzwerk aus Architekten, Ingenieuren und Fachplanern finden wir garantiert einen lokalen Experten, der die Genehmigungsplanung für dein Bauvorhaben übernimmt!

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