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Muss mein Architekt immer vor Ort sein?

Mann arbeitet am Laptop
Mann arbeitet am Laptop

Das Grundstück ist gekauft, du hast eine Vorstellung von deinem Projekt im Kopf.

Nun muss es nur noch geplant und umgesetzt werden. Es lohnt sich, für diesen Prozess einen Architekten hinzuzuziehen – er entwirft für dich die benötigten Pläne, erstellt die nötigen Zeichnungen und geht detailliert auf deine persönlichen Wünsche und Vorstellungen ein.

Der Architekt begleitet dich bei deinem Projekt von Anfang bis Ende. Häufig wird erwartet, dass der Bauingenieur in der Planung die Baustelle besucht und vor Ort ist.

Aber – ob dein Architekt dein Grundstück vor Ort sieht oder nicht – seine Zeichnungen und Entwürfe basieren auf den Plänen und Berechnungen, die bereits von öffentlichen Vermessungsingenieuren festgelegt wurden. Der Architekt wird dein Grundstück nicht vermessen.

Alle Berechnungen und Angaben stehen bereits im Lageplan und im Bebauungsplan deines Grund und Bodens fest. Wir erklären dir, was in den Plänen steht, wo du die Angaben findest und wieso deine Vorlage ausreichend ist um dein Vorhaben zu planen. 

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen der städtebaulichen Ordnung für dein Grundstück.

Das heißt, in dem Bebauungsplan wird festgelegt, ob das entsprechende Grundstück überhaupt bebaut werden darf, und wenn ja, wie. Damit soll ein einheitlicher Siedlungscharakter gewahrt und verhindert werden, dass einige Gebäude andere überschatten. 

Hier wird ersichtlich, ob sich dein Grundstück in einem reinen Wohngebiet befindet oder in einem Mischgebiet, in dem auch gewerbliche Bauflächen vorgesehen sind. Erlaubte Größe, Tiefe und Breite der baulichen Nutzung, sowie die Art des Baus und die Bauweise werden in dem Plan festgelegt.

Anzahl der Geschosse und ihre erlaubten Flächen, Grenzen und Abstände, Dachformen, Baumaterial und die Lage von Versorgungsleitungen wird von der Stadt für ein bestimmtes Gebiet festgelegt. 

Der Plan enthält außerdem die Angabe der Grundflächenzahl. Durch diese Angabe kannst du erkennen, welcher Anteil deines Grundstücks bebaut werden darf.

Um eine Auskunft über diesen Anteil zu erhalten gibt es bestimmte Kennzahlen. Dabei bedeutet die Kennzahl 0,2 beispielsweise, dass von einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück 200 Quadratmeter bebaut werden dürfen.

In dem Plan sind außerdem Angaben zu Baulinien, Baugrenzen und dem Baufenster enthalten. Das bedeutet, dass hier genau festgelegt wird, in welchem Bereich des Grundstücks gebaut werden darf und welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen.

Nicht überall gibt es Bebauungspläne. Planst du in einem bereits besiedelten Wohngebiet zu bauen, sollte sich dein geplantes Gebäude an die Art, das Maß und die Nutzung der umstehenden Gebäude anpassen.

Die Pläne kannst du entweder bei der örtlichen Behörde und Stadtplanung oder auf den Websites der Baubehörden einsehen. 

Lageplan

Im Lageplan stehen alle aktuellen Angaben, Fakten und Eigenschaften Ihres Grundstücks. Du kannst den Lageplan in deinem Katasteramt einsehen. Hier wird die Lage, Ausrichtung und Vermessung des Grundstücks festgelegt.

Außerdem sind die tatsächlichen Grenzen des Grundstücks, Grenzverläufe und Abstände festgelegt. Aber nicht nur das – auch ober- und unterirdische Leitungen sind im Lageplan verzeichnet.

Mit diesen Angaben kann dein Bauvorhaben in der richtigen Höhe, Lage und Ausrichtung angeordnet werden. Ist deine Bauzeichnung von einem bauvorlageberechtigten Architekten fertiggestellt, wird auch diese in den Lageplan eingetragen. Dein Bauvorhaben kann dann endlich im Bauantrag eingereicht und genehmigt werden!

Effizient und flexibel planen 

Um die richtigen Pläne und Zeichnungen für dein Projekt entwerfen zu können, wird dein Architekt Bebauungs- und Lageplan in seine Entwürfe einbeziehen.

Anhand dieser Dokumente kann er ganz einfach und ohne Ortstermin deine Wünsche mit den Vorschriften der Gemeinden und Kommunen vereinbaren und dein Vorhaben möglich machen.

Möchtest du doch Änderungen und Wünsche mit dem Architekten besprechen geht das natürlich flexibel und schnell in einem persönlichen Gespräch im Telefonat oder auch online. 

Alle deine Unterlagen werden von deinem Partner hochgeladen und können unmittelbar eingesehen werden. So können du und dein Architekt alle wichtigen Daten immer schnell und unkompliziert besprechen, ohne lange auf Termine vor Ort warten zu müssen.

Um dir helfen zu können, braucht dein Architekt nur die richtigen Pläne. Und die kannst du in deiner Gemeinde, Stadtplanung oder im Katasteramt einsehen und deinem Planungs-Partner vorlegen. So muss der Architekt nicht vor Ort sein und kann deine Wünsche trotzdem erfolgreich umsetzen.

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