Schnell und einfach Nutzungsänderng planen

Deine Gewerbefläche soll zur Wohnung werden? Oder du möchtest in deiner Wohnung eine Praxis oder Büroraum einrichten? Dann musst du in vielen Fällen zuerst einen Antrag auf Nutzungsänderung einreichen. Wir helfen dir dabei, deinen Antrag zu planen und einzureichen, damit du deine Immobilie so nutzen kannst, wie du es dir vorstellst.

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Wir sind hier, um mit dir deine Nutzungsänderung zu planen

Du möchtest die bisher genehmigte Nutzungsart deiner Immobilie ändern? Eine Praxis, Gewerbefläche und Büroraum in deinem Wohngebäude müssen von der Baubehörde genehmigt werden. Das Gleiche gilt für Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnraum.

Keine Sorge, wir helfen dir dabei, deinen Antrag auf Nutzungsänderung zu planen und einzureichen. So kannst du ganz einfach und ohne Aufwand deine Baugenehmigung erhalten und deine Nutzungsänderung umsetzen.

Damit du schon vorab herauszufinden, ob und wie dein Plan umgesetzt werden kann, kannst du einen Blick in die örtliche Landesbauordnung und den Bebauungsplan deiner Region werfen. Wenn du in einem Mischgebiet planst, ist eine Nutzungsänderung eher möglich als zum Beispiel in einem Gewerbegebiet. Außerdem solltest du dem Bauantrag eine Betriebsbeschreibung hinzufügen, die die neue Art der Nutzung erklärt, damit dein Antrag genehmigt werden kann. Das gilt vor allem für geplante Gewerbe. Planst du innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, musst du außerdem auf die Interessen und Vereinbarungen der anderen Bewohner achten. Das kann alles ganz schön viel werden.

Construyo hilft dir Schritt für Schritt durch deinen Planungsprozess bis zu deiner Baugenehmigung.

FAQ

Die Kosten für deine Nutzungsänderung hängen vor allem von den notwendigen baulichen Eingriffen ab. Wenn du dein Gebäude entkernen musst, weil du gewerblich genutzte Fläche in Wohnraum umwandeln willst, können die Kosten schnell bei 1000 EUR pro Quadratmeter liegen. Kosten für Bauantrag und Planung sind dabei nicht eingerechnet. Erheblich niedriger fallen die Kosten bei weniger aufwändigen Maßnahmen aus. Lohnen kann es sich trotzdem, gerade in Gebieten, wo sich Gewerbeflächen nur schwer vermieten lassen. Wir helfen dir dabei, die richtige Nutzungsart zu finden.

Wenn deine Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, musst du zusätzlich zur Bauordnung einige Dinge beachten. Denn in der Gemeinschaftsordnung ist meistens festgelegt, welche Art der Nutzung für die Einheiten vorgesehen ist. Küche, Freizeitaktivitäten und Kinder gehören in die Nutzung von Wohnflächen. Weil Geräusche sich schnell zum Nachteil anderer Bewohner und Eigentümer auswirken können, kann eine Fläche nicht einfach umgewandelt werden. Unmöglich ist das Vorhaben auch hier aber nicht. Wir helfen dir bei der Planung.

Um eine Nutzungsänderung umsetzen zu dürfen, muss der Bauherr einen Antrag einreichen, der dem Bebauungsplan der Region nicht widerspricht. Die Baugenehmigung wird nach der jeweiligen Landesbauordnung erteilt. Die Art der Flächennutzung, die darin für dein Grundstück festgelegt ist, ist ausschlaggebend für die Umsetzung der Nutzungsänderung.