Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 29.06.2020)
Präambel
Die Construyo GmbH bietet Ingenieur- und Architektenleistungen, die über das Internet beauftragt werden können, an. Das aktuelle Leistungsspektrum der Construyo GmbH kann der Website unter www.construyo.de entnommen werden. Die Abwicklung sämtlicher Aufträge gegenüber dem Kunden erfolgen – soweit möglich – elektronisch über die von der Construyo GmbH bereitgestellte Plattform (www.construyo.de). Sollte die Construyo GmbH gegenüber dem Kunden nicht sämtliche Leistungen selbst erbringen, beauftragt die Construyo GmbH Subplaner mit der Leistungserbringung. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen diese Beauftragungskette und die Interessen der Vertragsparteien angemessen berücksichtigen.
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- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Beauftragung von Architekten- und Ingenieur durch den Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) der Construyo GmbH, Adolfstraße 1, 65185 Wiesbaden (nachfolgend „ Construyo“ oder „wir“ genannt), gemeinsam auch die „Parteien“.
- Sämtliche Leistungen von Construyo gegenüber dem Kunden erfolgen auf Grundlage dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich, auch für die Zukunft.
- Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen: Der Kunde ist nach § 13 BGB Verbraucher, wenn der Zweck der georderten Leistungen überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kunde ist nach § 14 BGB Unternehmer, wenn er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Zustandekommen des Vertrags
- Ein Vertrag zwischen Construyo und dem Kunden über die Erbringung von Planungsleistungen wird wie folgt geschlossen:
- Auf Grundlage von Informationen zur gewünschten Leistung, die der Kunde telefonisch, über die Website (www.construyo.de), per E-Mail oder auf andere Weise an Construyo übermittelt, übersendet Construyo ein verbindliches Angebot an den Kunden, dass über einen sog. Buchungslink auf der vorgenannten Website abgerufen werden kann. Sofern Construyo lediglich den Eingang der Anfrage des Kunden per E-Mail oder auf andere Weise bestätigt, kommt durch diese Eingangsbestätigung noch kein Vertrag zustande.
- Der Kunde kann dieses Angebot gegenüber Construyo innerhalb von 7 Tagen unter dem Buchungslink auf der Website (www. construyo.de) oder per E-Mail (info@construyo.de) rechtsverbindlich annehmen. Erst durch die Annahme des Kunden kommt der Vertrag zustande. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb von 7 Tagen an, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Für den Kunden entstehen dadurch keinerlei Kosten.
- Der Vertragstext wird dem Kunden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht, eine darüber hinausgehende Speicherung nach Vertragsschluss erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen und nur zum Zweck der Abwicklung des konkreten Vertrags.
- Der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei Besuch unserer Website und bei Inanspruchnahme der auf unserer Website angebotenen Dienste kann unter https://wp.construyo.de/datenschutz/ eingesehen werden.
- Vertragsgegenstand, Leistungen Construyo
- Construyo erbringt gegenüber dem Kunden Ingenieur- und Planungsleistungen. Sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und Construyo über Ingenieur- und Planungsleistungen unterliegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
- Nachrangig zu diesen AGB gelten die Regelungen für Werkverträge gemäß §§ 650p ff. BGB.
- Die konkreten, von Construyo gegenüber dem jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit einem Auftrag zu erbringenden Leistungen, ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
- Die im Angebot vereinbarten Projektabschnitte verstehen sich als wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistungen.
- Ausführung der Leistungen
- Construyo stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Unterlagen) in elektronischer Form, im PDF-Format über die von Construyo bereitgestellte Plattform (www.construyo.de). Der Kunde erklärt sich mit der Teilnahme an diesem Übertragungsweg einverstanden.
- Construyo wird dem Kunden die erbrachten Leistungen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Unterlagen) auf entsprechendes Verlangen hin in Papierform zur Verfügung stellen. Dabei werden folgende Kosten, die auf entsprechende, prüffähige Rechnung von Construyo durch den Kunden auszugleichen sind, fällig:
- Schwarz/weiß Kopie A4 0,10 € pro Seite
- Schwarz/weiß Kopie A3 1,00 € pro Seite
- Farbkopie A4 0,30 € pro Seite
- Farbkopie A 3 2,00 € pro Seite
- Beauftragung Dritter
- Construyo ist berechtigt, die von Kunden beauftragen Leistungen durch einen Dritten oder durch mehrere Dritte (z. B. Sub- oder Fachplaner), erbringen zu lassen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für Construyo gegenüber dem Dritten abzugeben oder entgegenzunehmen oder abzugeben. Einziger Vertragspartner des Kunden ist Construyo. Nachrangig zu individualvertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Haftung von Construyo für den Subplaner gilt § 278 BGB.
- Pflichten/Mitwirkungsplichten des Kunden
- Der Kunde fördert die Planung und Durchführung der von ihm beauftragten Leistungen und wird erforderliche Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit treffen.
- Der Kunde ist im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die für die jeweiligen vereinbarten Leistungen erforderlichen bzw. von Construyo angeforderten Angaben und Informationen (z.B. zu den Etagen eines Gebäudes).
- Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche für die jeweilige Leistung erforderlichen Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistungen rechtzeitig vorzunehmen und erforderliche Unterlagen Construyo rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit diese nicht an Construyo beauftragt wurden. Dazu gehört bei unterkellerten Gebäuden auch ausdrücklich die Bereitstellung eines Baugrundgutachtens. Er ist insbesondere verpflichtet, die von Construyo zu verwendenden Planungsunterlagen und Genehmigungen zu beschaffen, soweit diese Leistungen nicht an Construyo beauftragt wurden.
- Honorar und Zahlungen
- Die an Construyo beauftragen Leistungen werden zu dem im Angebot festgelegten Pauschalhonorar vergütet. Grundlage des Pauschalhonorars sind die von Construyo ermittelten anrechenbaren Kosten.
- Mehr- und Wiederholungsleistungen sowie zusätzliche Leistungen werden über das vorgenannte Pauschalhonorar hinaus in Höhe von 100,00 Euro pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vergütet.
- Die Leistungen können in mehreren wirtschaftlich abgrenzbaren Werklieferungen abgerechnet werden, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.
- Ferner kann Construyo vom Kunden in angemessenen Abständen Abschlagszahlungen für erbrachte, vertragsgemäße und dem Kunden nachgewiesene Leistungen verlangen (§ 15 Abs. 2 HOAI). Abschlagsrechnungen sind als solche zu bezeichnen.
- Construyo kann die Erbringung weiterer beauftragter Leistungen verweigern, wenn der Kunde eine fällige und prüfbare Abschlagsrechnung nicht fristgerecht ausgleicht.
- Die Honorarschlusszahlung wird innerhalb von 7 Tagen fällig, wenn Construyo die geschuldeten Leistungen vollständig und vertragsgemäß erbracht hat, diese abgenommen sind und Construyo eine prüffähige Honorarschlussrechnung vorgelegt hat.
- Für die Zahlung des vereinbarten Honorars können Sie sich ausschließlich der bei der Beauftragung vereinbarten und angegebenen Zahlungsarten bedienen. In der vereinbarten Vergütung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, soweit Sie nicht Unternehmer und Steuerschuldner nach § 13b UStG sind.
- Die Rechnungsbeträge sind bei Übergabe der Nachweise und Übersendung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig und werden von Construyo auf dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg entgegengenommen.
- Leistungshindernisse, Termin- und Leistungsänderungen
- Kann Construyo aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden gemäß Ziffer 5, insbesondere aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden, oder aufgrund einer Verletzung seiner sonstigen Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten im Sinne des § 642 BGB die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbringen, wird Construyo den Kunden darüber informieren und ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten setzen. Dies gilt nicht, wenn die Nachfristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist.
- Haben die Parteien bei Beauftragung Ausführungs- und ggf. Fertigstellungstermine vereinbart, gilt für den Fall der schuldhaften Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten durch den Kunden Folgendes:
Die Ausführungs- und ggf. Fertigstellungstermine verlängern sich um die Dauer des Leistungshindernisses und den für die Wiederaufnahme der Arbeiten erforderlichen Zeitraum sowie bei witterungsabhängigen Arbeiten (z.B. Bauüberwachung) um einen Zuschlag für eine etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit. Construyo wird den Kunden über die zeitlichen Auswirkungen informieren und die geänderten Ausführungs- und ggf. Fertigstellungstermine dem Kunden textlich mitteilen.
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- Sollten während der Bearbeitung das Projektkonzept in den Leistungsphasen 1-4 Architektur wesentlich verändern, behält sich Construyo vor, den zusätzlich entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen (Ziff. 7, Unterabsatz 2). Construyo wird den Aufwand im Einzelnen aufschlüsseln und beziffern und dem Kunden prüfbar in Rechnung stellen.
- Der Leistungsinhalt und der Leistungsumfang können nur einvernehmlich geändert werden. Für die Leistungsänderung gelten die §§ 650q, 650b BGB. Verlangt der Kunde Änderungen oder schlägt Construyo Änderungen des Leistungsinhaltes (Minder-, Mehr- und Wiederholungsleistungen oder zusätzliche Leistungen) vor, wird Construyo dem Kunden ein Angebot über den Umfang der Leistungsänderung, der Vergütung und der Leistungszeit aufgrund der durch die Vertragsanpassung erforderlichen Minder-, Mehr- und Wiederholungsleistungen oder zusätzlichen Leistungen übermitteln, soweit ihm die Ausführung der Änderung zumutbar ist. Für die Annahme dieses Angebots gilt Ziffer 4 entsprechend. Die die gegenseitigen Leistungspflichten des ursprünglichen Vertrags werden in dem aus der neuen Beauftragung ersichtlichen Umfang geändert, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Im Übrigen gelten die Regelungen des ursprünglichen Auftrags und dieser AGB.
- Leistungen, die Construyo ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausführt, werden entsprechend Ziffer 6 vergütet, wenn der Kunde diese Leistungen nachträglich anerkennt und genehmigt. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) und die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) bleiben unberührt.
- Rücktrittsrecht Construyo
- Construyo hat das Recht, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen oder zwischen Vertragsschluss und Erfüllung eintreten, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines berechtigten Interesses von Construyo rechtfertigen, z.B. in Fällen höherer Gewalt, Streik und Naturkatastrophen.
- Ebenso ist Construyo berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn Construyo unvorhergesehen keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann: Construyo wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich informieren und etwaige bereits geleistete Gegenleistungen des Kunden erstatten.
- Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Die Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher sowie das gesetzliche Widerrufsformular finden Sie unterhalb dieser AGB. Im Übrigen gilt:
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- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 11 BGB).
- Ferner erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Absatz 4 Satz 1 BGB). Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
- Widerruft der Kunde den Vertrag, so schuldet der Kunde Construyo Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Kunde von Construyo ausdrücklich verlangt hat, dass Construyo mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (§ 357 Absatz 8 BGB). Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
- Kündigung
- Eine Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist bis zur Vollendung des Werkes jederzeit möglich. Kündigt der Kunde den Vertrag vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn, ist Construyo berechtigt, pauschal eine Vergütung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Nachweis tatsächlich geringerer oder höherer Leistungen oder Aufwendungen im Sinne der §§ 650q, 648 BGB ist für beide Parteien nicht ausgeschlossen.
- Jede der Parteien kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§§ 650q, 648a BGB). Die vorstehenden Unterabsätze bleiben unberührt.
Für Construyo besteht ungeachtet des § 648a BGB ein wichtiger Grund, der zur Kündigung berechtigt, wenn
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- sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern und/oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
- der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von Construyo gesetzten, angemessenen Frist seinen vertraglichen Mitwirkungsobliegenheiten nicht oder in erheblichem Umfang nur unzureichend nachkommt.
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- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Abnahme
- Der Kunde ist zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Abnahme kann auch stillschweigend durch rügelose Entgegennahme bzw. Ingebrauchnahme des Werks erklärt werden.
- Dem Eintritt der Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB steht die fristgerecht zugegangene Erklärung des Kunden, die Abnahme zu verweigern, nur entgegen, wenn die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert wird.
- Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er auf Verlangen von Construyo an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands der von Construyo erbrachten Leistungen gemäß § 650g BGB mitzuwirken.
- Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 650q, 634 ff. BGB.
- Die Verjährung von Mängelansprüchen des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 650q, 634a BGB).
- Verbraucherschlichtung
Die Construyo GmbH (Construyo) ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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- Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen Construyo und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von Construyo.
- Sollte eine der Vertragsbestimmungen – auch der übrigen Vertragsbestandteile – unwirksam sein oder sollte der Vertrag in seiner Gesamtheit eine Lücke enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Soweit die Unwirksamkeit der Vertragsbestimmung nicht auf gesetzliche Regelungen zurückgeht, die dem Schutz einer Vertragspartei dienen, wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt und eine fehlende so eingefügt, dass dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien und dem Sinn des Vertrags weitestgehend entsprochen wird.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher
- Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Construyo GmbH, Adolfstraße 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: +49 (0)30 896779777, Fax: +49 (0)30 13880613, E-Mail: info@construyo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
- Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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In Kenntnis der obigen Widerrufsbelehrung verlange ich ausdrücklich, dass Construyo mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginn. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Construyo mein Widerrufsrecht verliere.
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Ort und Datum Unterschrift Kunde
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Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden
An: Construyo GmbH, Adolfstraße 1, 65185 Wiesbaden E-Mail: info@construyo.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): _________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________________________
Datum: _____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 29.06.2020)
Präambel
Die Construyo GmbH bietet Ingenieur- und Architektenleistungen, die über das Internet beauftragt werden können, an. Die Abwicklung sämtlicher Aufträge sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber dem Nachunternehmer der Construyo GmbH erfolgen – soweit möglich – elektronisch über die durch die Construyo GmbH bereitgestellte Plattform (www.construyo.de). Dies schließt eine Beauftragung in anderer Form (z.B. per E-Mail oder mündlich) nicht aus. Dabei erbringt die Construyo GmbH gegenüber dem Kunden nicht sämtliche Leistungen selbst, sondern beauftragt den Auftragnehmer mit der Hauptleistungserbringung. Aus dieser Leistungskette ergeben sich Besonderheiten im Verhältnis der Construyo GmbH zum Auftragnehmer. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen diese besonderen Belange angemessen berücksichtigen.
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nachunternehmer (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Verträge über Ingenieurdienstleistungen zwischen der Construyo GmbH, Adolfstraße 1, 65185 Wiesbaden (nachfolgend: „Construyo“) und dem Auftragnehmer als Unternehmer (nachfolgend: „AN“), gemeinsam auch die Parteien.
- Vertragsgrundlagen und Vertragsbestandteile
- In dem zwischen Construyo und dem AN geschlossenen Vertrag gelten nachrangig zur Beauftragung und zu diesen AGB die Regelungen für Werkverträge gemäß §§ 650p ff. BGB.
- Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des AN werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart werden. Construyo widerspricht der Geltung solcher nicht ausdrücklich vereinbarten Bedingungen auch für die Zukunft ausdrücklich.
- Gegenstand des Vertrages ist die in dem jeweiligen Auftrag vereinbarte Ingenieur-/Architektenleistung und deren konkrete Leistungsspezifikation in der Beauftragung. Die Parteien sind sich einig, dass damit die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele gemäß § 650p BGB hinreichend festgelegt sind.
- Ausführung der Leistungen
- Der AN erbringt zu der vereinbarten Vergütung alle Leistungen, die auf der Grundlage der vereinbarten Vertragsbestandteile und der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie ihm bekannter nachbarrechtlicher und sonstiger Vereinbarungen zur vollständigen und funktionsgerechten Erstellung der beauftragten Planung erforderlich sind. Soweit die aus solchen gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen bzw. Vereinbarungen resultierenden Vorgaben nach Auffassung des AN nicht mit diesem Vertrag und seinen Vertragsbestandteilen übereinstimmen, hat der AN Construyo unverzüglich und schriftlich hierauf hinzuweisen und für seinen Leistungsbereich Lösungsvorschläge zu erarbeiten und vorzulegen.
- Der AN ist zur kooperativen Zusammenarbeit mit Construyo, anderen am Planungsprozess tätigen Unternehmen, dem Auftraggeber Construyos (nachfolgend: „Kunde“) und etwaig beteiligten Planern verpflichtet. Auftretende oder drohende Kollisionen bzw. Konflikte hat der AN Construyo unverzüglich unter konkreter Angabe der Störung und ihrer Auswirkungen anzuzeigen.
- Der AN hat seine Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und der zum Zeitpunkt der Abnahme allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Die Leistungen des AN müssen in jeder Planungsphase den technischen Regelwerken wie beispielsweise den Europäischen Normen (EN) des Europäischen Komitees für Normen (CEN) oder des Europäischen Komitees für elektrische Normung (CENELEC) sowie allen DIN Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. entsprechen und dabei den neuesten Stand der Technik, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) und die übrigen einschlägigen DIN-, VDE-, VDI-, VDS-, TÜV-Richtlinien, Be- und Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke sowie alle einschlägigen öffentlich rechtlichen Bestimmungen und sonst einschlägigen Technischen Bestimmungen und Richtlinien berücksichtigen.
Der AN hat Construyo auf Gelbdrucke von DIN Vorschriften hinzuweisen und eine Empfehlung abzugeben, ob diese Gelbdrucke der Planung zugrunde gelegt werden sollen. Die Entscheidungsbefugnis hierüber obliegt Construyo.
- Der AN hat die behördlichen Bestimmungen der Baugenehmigung und sonstige behördlichen Auflagen einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die einschlägigen Bestimmungen zum Arbeitsschutz, wie z. B. die Baustellenverordnung, und die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften und die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, die Richtlinien und Vorschriften der Deutschen Sachversicherer.
- Um sicherzustellen, dass der Verwirklichung seiner Planung keine Hindernisse entgegenstehen, wird der AN nach vorheriger Abstimmung mit Construyo im erforderlichen Umfang fortlaufend Verbindung mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden sowie den sonst in Betracht kommenden Behörden und Stellen halten und mit diesen die Planung abstimmen. Von bevorstehenden Verhandlungen mit diesen Behörden und Stellen wird er Construyo unverzüglich unterrichten, um Construyo Gelegenheit zu geben, hieran nach eigenem Ermessen teilzunehmen.
Der AN wird Construyo fortlaufend und unverzüglich über seine Gespräche mit diesen Behörden und Stellen in regelmäßigen Besprechungen und durch Übermittlung von Besprechungsniederschriften informieren. Er wird Construyo den einschlägigen Schriftverkehr in Kopie zuleiten.
- Zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen hat der AN seine eigenen Mittel einzusetzen.
- Der AN hat Unfälle im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistungen, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist oder zu entstehen droht, Construyo unverzüglich mitzuteilen. Eine mündliche, telefonische oder elektronische Mitteilung ist spätestens innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen.
- Soweit der AN Unterlagen bzw. Vorgaben und Entscheidungen für die Ausführung seiner Leistungen benötigt, ist er verpflichtet, Construyo so rechtzeitig schriftlich darauf hinzuweisen, dass der AN selbst seine Leistungen rechtzeitig erbringen kann.
- Bedenken gegen Entscheidungen und Vorgaben von Construyo im Zusammenhang mit der Leistungsausführung hat der AN Construyo unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Der AN hat die genehmigten Bauvorlagen, Pausen der Originalzeichnungen und sonstige das Bauvorhaben betreffende Unterlagen mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung seiner und Honorierung seiner Leistungen, in jedem Fall jedoch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche von Construyo, aufzubewahren. Bevor er diese Unterlagen vernichtet, hat er sie Construyo zur kostenfreien Abholung anzubieten oder in elektronischer Form zu übergeben bzw. zugänglich zu machen.
- Construyo hat zur Übermittlung und für den Austausch der Projektunterlagen eine elektronische Plattform (www.construyo.de) eingerichtet. Diese Plattform ist mit einem durch nur für den AN und Construyo zugänglichen Bereich („Datenraum“) ausgestattet. Die Zugangsdaten erhält der AN mit Beauftragung.
Die Übergabe der Dokumente und Unterlagen im Rahmen der Leistungserbringung durch den AN erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die vorgenannte Plattform durch hochladen der Dokumente und Unterlagen in den Datenraum. Der AN verpflichtet sich zur ausschließlichen Nutzung der vorgenannten Plattform unter besonderer Beachtung der hierfür vorgesehenen Nutzungsvorgaben (z.B. Dokumentenlayout usw.). Eigene dem AN hierdurch entstehende Kosten trägt er selbst. Von den Parteien auf der Plattform hinterlegte Unterlagen gelten als zur Verfügung gestellt im Sinne dieses Vertrages. Bei der Übergabe der Dokumenten und Unterlagen hat der AN die von Construyo verlangten Systemvoraussetzungen zu beachten. Der AN stellt sicher, dass die von ihm erstellten Planungsunterlagen in den von Construyo verwendeten Softwareprogrammen archiviert und weiterverarbeitet werden können.
- Der AN hat Construyo auf Anforderung unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft über seine Leistungen zu erteilen.
- Der AN ist zur Wahrnehmung der Rechte und Interessen von Construyo im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Behördliche Anordnungen hat der AN Construyo unverzüglich in Textform mitzuteilen. Er hat Construyo zudem unverzüglich und in Textform über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche Construyos gegen die übrigen Planungs- und Baubeteiligten ergeben können. Als Sachwalter von Construyo darf der AN keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten.
- Der AN hat jedoch keine Vollmacht, finanzielle Verpflichtungen für Construyo einzugehen. Ebenso wenig hat er Vollmacht für den Abschluss, die Änderung, die Ergänzung oder Aufhebung von Verträgen sowie die Vereinbarung neuer Honorare oder Preise.
- Leistungsumfang
- Der AN schuldet sämtliche Architekten-/Ingenieurleistungen, die zur ordnungsgemäßen, den Anforderungen an das Bauvorhaben entsprechenden Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
- Dem AN ist bekannt, dass Construyo seinerseits vom Kunden mit der Erbringung von Planungsleistungen beauftragt ist. Zum abgegoltenen Leistungsumfang des AN gehört deshalb die Koordination und Integration von Planungswünschen des Kunden.
Insbesondere gehört zum geschuldeten Leistungsumfang in der Entwurfsplanung auch die Erstellung von kundenspezifischen Planungsvarianten unter Integration der Planungswünsche und -vorstellungen des Kunden. In der Ausführungsplanung gehört zum durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungsumfang des AN die Integration von Planungswünschen des Kunden im üblichen Umfang.
- Die vom AN auszuführenden Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Beauftragung und der durch Construyo übergebenen Unterlagen. Die von Construyo definierten Leistungspakete verstehen sich als wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer Werklieferung.
Im Falle einer stufenweisen Beauftragung gelten die Regelungen der folgenden Unterabsätze 4 und 5.
- Nicht beauftragte Leistungen bzw. Leistungspakete kann Construyo durch gesonderten schriftlichen Abruf jeweils einzeln beauftragen, nach Bedarf auch nur beschränkt auf einzelne Bauabschnitte. Der AN hat Construyo rechtzeitig schriftlich darauf hinzuweisen, zu welchem spätesten Zeitpunkt ein solcher Abruf weiterer Leistungen bzw. Leistungspakete erforderlich ist, damit eine unterbrechungsfreie Leistung des AN und die Einhaltung des Projektterminplans sichergestellt sind.
Der Abruf muss jeweils spätestens innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Fertigstellung aller Arbeiten des AN aus dem letzten beauftragten Leistungspaket erfolgen; die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Zugang des Hinweises des AN gemäß Satz 2 bei Construyo. Erfolgt der Abruf nicht binnen der vorgenannten Frist, so ist der AN gleichwohl verpflichtet, die Leistungen eines weiteren Leistungspaktes zu erbringen, wenn der Abruf bis zu 24 Monate nach Fertigstellung aller Arbeiten des AN aus dem letzten beauftragten Leistungspaket erfolgt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die ursprünglich vereinbarten Planungstermine bzw. –fristen unter Berücksichtigung des verspäteten Abrufs fortzuschreiben. Der AN hat hierbei Anspruch auf Berücksichtigung eines nachzuweisenden notwendigen zeitlichen Zuschlags für die Wiederaufnahme der Planungs- bzw. Überwachungstätigkeit. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall ferner, eine angemessene Anpassung der Vergütung des AN zu verhandeln. Die Pflicht des AN zur Erbringung eines „verspätet“ abgerufenen Leistungspaktes besteht nicht, wenn der AN nachweist, dass die entsprechende Leistungserbringung trotz vorgenannter Terminfortschreibung sowie ggf. Honoraranpassung unzumutbar ist.
- Über die durch diesen Vertrag bereits erfolgte Beauftragung hinaus, stehen dem AN keinerlei Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungen bzw. Leistungspakete durch den AG zu. Der AN kann aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte, gleich welcher Art, herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz/Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung entsprechender Leistungen.
- Der AN hat Construyo über die Notwendigkeit der Einschaltung von Sonderfachleuten so rechtzeitig zu beraten, dass diese ohne Verzögerung für das Bauvorhaben beauftragt werden können. Die Beauftragung von Sonderfachleuten erfolgt ausschließlich durch Construyo. Werden Sonderfachleute beauftragt hat der AN die von diesen erbrachten Leistungen fachlich und zeitlich zu koordinieren, mit seinen Leistungen abzustimmen und diese in die Planung einzuarbeiten.
- Kosten des Projekts – Budget
Sofern die Parteien im Rahmen der Beauftragung eine verbindliche Kostenobergrenze vereinbaren, gilt Folgendes:
- Die Parteien vereinbaren mit dem in der Beauftragung genannten Budget eine verbindliche Kostenobergrenze Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze nicht überschritten wird. Der AN übernimmt damit keine Kostengarantie. Eine Erhöhung der Kostenobergrenze setzt eine entsprechende schriftliche Mitteilung von Construyo hierüber voraus.
- Die Kostenobergrenze ist in jeder Stufe einzuhalten. Der AN hat Construyo fortlaufend zu Kostenrisiken, insbesondere bei zu erwartenden Baupreissteigerungen, Bestands- oder Baugrundrisiken, zu beraten. Er hat geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung, Überwälzung und Steuerung von Kostenrisiken aufzuzeigen. Sofern Kostenrisiken beziffert werden, sind sie in der Kostenermittlung gesondert auszuweisen. Bezifferte Kostenrisiken stellen keine anrechenbaren Kosten dar. Realisiert sich ein Kostenrisiko nach Vertragsschluss und sind dadurch die Planungs- und Überwachungsziele einschließlich der Kostenobergrenze nicht mehr einzuhalten, obliegt es Construyo die Planungs- und Überwachungsziele anzupassen. Der AN hat bei allen Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu beachten.
- Jeden von ihm erkannten Fall einer drohenden Kostensteigerung gegenüber dem ihm von Construyo benannten Budget hat der AN Construyo unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam mit Construyo Einsparpotenziale unter Wahrung der Projektziele zu ermitteln.
- Unabhängig von den vorstehenden Vorgaben hat der AN bei allen Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern auch im Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des AG sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) unverhältnismäßig gemindert werden.
- Leistungsänderungen
Es gilt § 650q BGB mit folgenden Maßgaben:
- Wünscht Construyo eine geänderte oder zusätzliche Leistung, so ist der AN verpflichtet, Construyo schriftlich und möglichst umgehend ein prüfbares Nachtragsangebot vorzulegen, aus dem sich ergeben:
- Art und Umfang der geänderten und zusätzlichen Leistungen,
- die voraussichtlichen terminliche Auswirkungen sowie
- die geänderte oder zusätzliche Vergütung
- einschließlich separat ausgewiesener gegenzurechnender entfallener Leistungen.
- Construyo kann nach Ablauf von 15 Kalendertagen nach Änderungsbegehren die Leistung anordnen. Davon abweichend kann Construyo sofort anordnen,
- wenn der AN nicht möglichst umgehend ein prüfbares Nachtragsangebot vorlegt oder
- wenn bei Änderungen, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig sind, ohne eine sofortige Anordnung die Bau-, Planungs- oder Projektabläufe nicht nur unwesentlich beeinträchtigt werden oder
- wenn bei freien Änderungen des vereinbarten Werkerfolges die Ausführung der Änderung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den AN zumutbar ist oder
- wenn Gefahr in Verzug besteht.
- Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass unwesentliche Planungsänderungen honorarneutral zu erbringen sind. Einigkeit besteht ferner darin, dass unterschiedliche Vorschläge und Ausarbeitungen des AN in gestalterischer, konstruktiver, funktionaler oder wirtschaftlicher Hinsicht vor Abschluss einer etwaig beauftragten Entwurfsplanung zum normalen, durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungsumfang des AN gehören und deshalb von vornherein nicht als geänderte oder zusätzliche Leistungen des AN anzusehen sind.
- Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung von Construyo vermehrten oder verminderten Aufwand ist – soweit die Parteien keine anderweitige Einigung erzielen – nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit einem Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn in Höhe von 10 % zu ermitteln und entsprechend anzubieten. Die tatsächlich erforderlichen Kosten zzgl. angemessener Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis und Gewinn sind nach oben begrenzt auf maximal ortsübliche Preise zzgl. 10 %.
- Die Parteien können alternativ schriftlich vereinbaren, dass diese Leistungen nach Stundenaufwand vergütet werden (Ziff. 18, Unterabsatz 11) bzw. auf Basis einer entsprechenden Aufwandskalkulation die Nachtragsvergütung pauschaliert wird.
- Nachtragsangebote sowie Mehrvergütungsanzeigen sind jeweils fortlaufend zu nummerieren und unmittelbar an Construyo zu versenden.
- § 650c Abs. 3 BGB findet keine Anwendung.
- Allgemeine Pflichten Construyos
Construyo fördert die Planung des Bauvorhabens und wird anstehende Entscheidungen in Abstimmung mit dem AG innerhalb angemessener Frist treffen.
- Besonderheiten des Einsatzes des AN als Nachunternehmer
- Die zwischen dem AN und Construyo vereinbarten Leistungen schuldet Construyo seinerseits seinem AG. Bei der Planung, insbesondere des zeitlichen Ablaufs der Leistungen des AN hat der AN zu berücksichtigen, dass gesetzliche oder vertragliche Mitwirkungspflichten Construyos erst durch Construyo gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden müssen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für Construyo gegenüber dem AN abzugeben oder entgegenzunehmen.
- Der AN informiert Construyo unverzüglich in Textform über alle Erklärungen, die der Kunde gegenüber dem AN bzw. seinen Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit den vom AN geschuldeten Leistungen abgibt (insb. Mängelrügen, Leistungsänderungswünsche, Schadensanzeigen, Verzugsanzeigen). Der AN weist den Kunden im Falle solcher Erklärungen unverzüglich darauf hin, dass er rechtsgeschäftliche, auf seinen Vertrag mit Construyo bezogene Erklärungen, gegenüber Construyo abzugeben hat. Der AN haftet Construyo für Schäden, die Construyo durch die Bindung an vom Kunden an den AN oder vom AN an den Kunden abgegebene Erklärungen aus einer Rechtsscheinvollmacht entstehen, es sei denn, Construyo hat das Entstehen des Rechtsscheins zu vertreten oder der AN hat die Hinweise und Erklärungen nach Satz 1 und 2 unverzüglich gegenüber Construyo und dem Kunden abgegeben oder Construyo genehmigt die Vertretung nachträglich.
- Vertragstermine
Der AN wird seine Leistungen zu den im Auftrag festgelegten Terminen erbringen. Sollte dem AN Umstände bekannt werden, die die Einhaltung der Vertragstermine gefährden können, so hat er Construyo unverzüglich zu unterrichten. Um Construyo eine Terminkontrolle zu ermöglichen, ist der AN verpflichtet, Construyo regelmäßig (monatlich jeweils in der ersten Woche des Monats) Terminkontrollberichte im Sinne eines Soll-Ist-Vergleichs seiner Planungsleistungen und der Ausführung der Bauleistungen nebst Erläuterungen vorzulegen.
- Ausführungsunterlagen
- Der AN hat die von Construyo und vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen auf der von Construyo bereitgestellten Plattform (Ziffer 3, Unterabsatz 11) eingesehen und geprüft. Mit Stichtag der Auftragsbestätigung durch Construyo werden diese Unterlagen Teil der Beauftragung und Vertragsbestandteil im Sinne der Ziffer 2, Unterabsatz 3.
- Soweit nicht anders vereinbart, erbringt der AN auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen sämtliche für die Ausführung der Leistung erforderlichen Planungsleistungen. Sind darüber hinaus Unterlagen für die Ausführung erforderlich, deren Herstellung oder Beschaffung nicht vom AN geschuldet ist (z.B. Fachplanungen), weist der AN Construyo rechtzeitig unter Angabe der benötigten Unterlagen und des zur ungestörten Leistungsausführung erforderlichen Übergabetermins hin.
- Mit der Freigabe von vom AN erstellten Planunterlagen oder -zeichnungen durch Construyo ist kein Anerkenntnis der Erforderlichkeit einer Leistungsänderung oder eine rechtsgeschäftliche Leistungsänderung verbunden. Sofern der AN in freigegebenen Planunterlagen oder -zeichnungen vergütungsrelevante Leistungsänderungen erkennt, hat er Construyo unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und ein Nachtragsangebot zu vorzulegen (Ziffer 6).
- Der AN hat ihm von Construyo überlassene Unterlagen bei Vertragsbeendigung zurückzugeben.
- Einsatz von Arbeitskräften des AN
- Der AN hat sicherzustellen, dass das von ihm eingesetzte Führungspersonal, insbesondere den Ingenieuren und Projektleitern, über die gesetzlich notwendigen Listungen in Architekten- und Ingenieurkammern verfügen und dem jeweils notwendigen Versicherungsschutz unterliegen.
- Der AN verpflichtet sich, die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts, insb. zur Abführung der Beiträge an die Urlaubskassen, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften (nachfolgend: „Beiträge“) einzuhalten.
- Der AN hat fortlaufend Listen über die von ihm und seinen Nachunternehmern eingesetzten Beschäftigten zu führen. Diese Listen und die Nachweise über die Abführung der entsprechenden Beiträge sind Construyo auf Verlangen und der Verfolgungsbehörde auf ihr Verlangen unverzüglich zur Einsichtnahme vorzulegen.
- Bei der Weitervergabe von Leistungen nach Ziffer 8 wird der AN Nachunternehmer und gegebenenfalls Verleiher ausdrücklich zur Einhaltung der vorstehenden Regelungen verpflichten und ihnen auferlegen, eine entsprechende Erklärung auch von allen weiteren Nachunternehmern bzw. Verleihern in der Nachunternehmer- oder Verleiherkette zu beschaffen.
- Der AN erklärt ausdrücklich, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Urlaubskassenbeiträgen nachkommt und in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt.
Der AN verpflichtet sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften einzusetzen, und seinen Nachunternehmern dieselben Verpflichtungen aufzuerlegen.
- Jede schuldhafte Zuwiderhandlung des AN gegen die Verpflichtungen aus dem vorstehenden Unterabsatz stellt eine schwere Vertragsverletzung dar und berechtigt Construyo, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der AN stellt Construyo zudem von allen Folgen aus derartigen Pflichtverletzungen frei. Zudem ist der AN gegenüber Construyo umfänglich zur richtigen Auskunft verpflichtet, inwieweit er den in dem vorstehenden Unterabsatz genannten Verpflichtungen gerecht wird, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte Construyos erforderlich ist.
- Der AN ist verpflichtet, Construyo während der Ausführung der Leistungen alle drei Monate unaufgefordert jeweils neue, gültige Versicherungsbestätigungen vorzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch für vom AN eingesetzten Nachunternehmer.
- Zur Überwachung der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist der AN auf Anforderung Construyos verpflichtet, Construyo vor Arbeitsbeginn eine schriftliche Liste mit den am Leistungsort eingesetzten Arbeitnehmern auszuhändigen. In dieser Liste sind der Name, das Geburtsdatum und Wohnort des jeweiligen Arbeitnehmers aufzuführen. Construyo wird diese Daten im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandeln und verpflichtet sich in diesem Zusammenhang dazu, die gesetzlichen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Nachunternehmer
- Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind und die entsprechende Kammermitgliedschaften vorweisen können. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Urlaubskassenbeiträgen nachkommen, die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in ihrem jeweiligen Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigen, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt.
- Der AN ist verpflichtet, Construyo Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte Construyos erforderlich ist und berechtigten Interessen des AN oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt.
- Der AN hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht – auch nicht teilweise – ohne vorherige schriftliche Zustimmung Construyos an weitere Nachunternehmer vergibt. Der AN hat seinen Nachunternehmern bezüglich einer Weitergabe der ihnen übertragenen Leistungen vertraglich mindestens dieselben Rechte einzuräumen und Pflichten zu übertragen, die zwischen Construyo und dem AN bezüglich einer Weitergabe der dem AN übertragenen Leistungen vereinbart sind, insb. in den Ziffern 8, 11 und 21 dieser AGB.
- Setzt der AN Nachunternehmer ein, die nicht fachkundig, leistungsfähig oder zuverlässig sind oder weist er auf Verlangen Construyos die Voraussetzungen der vorstehenden Ziffern nicht nach, kann Construyo ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann Construyo den Vertrag kündigen.
- Behinderungen
- Der AN hat Construyo unverzüglich in Textform mitzuteilen, wenn er in der Ausführung der vertraglichen Leistung behindert ist. Er hat dabei die voraussichtlichen terminlichen und kostenbezogenen Konsequenzen der Behinderung zu benennen, auch sofern diese nicht durch den AN verschuldet sind.
- Construyo kann vorgeben, dass die Behinderungsanzeige auf einem bestimmten Formular abgegeben wird. Der AN hat Construyo unverzüglich anzuzeigen, wenn eine angezeigte Behinderung beendet ist.
- Kündigung
- Construyo kann den Vertrag bzw. im Fall der stufenweisen Beauftragung die mit dem Vertragsabschluss oder durch gesonderten Abruf beauftragten (Teil-)Leistungen jederzeit ohne Grund und, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, auch aus wichtigem Grund ganz oder teilweise kündigen.
- Der AN kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Er hat kein Recht zu Teilkündigungen.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Wird dieser Vertrag aus einem wichtigen Grund gekündigt, den der AN zu vertreten hat, so steht dem AN ein Honorar nur für die bis zur Kündigung beauftragten, mängelfrei erbrachten und verwertbaren Leistungen zu.
- Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Construyo liegt insbesondere dann vor, wenn
- 5.1der AN Personen, die auf Seiten Construyos mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt; solchen Handlungen des AN stehen Handlungen von Personen gleich, die vom AN bevollmächtigt, beauftragt oder für ihn tätig sind; dabei ist es gleichgültig, ob solche Vorteile unmittelbar den Personen oder in deren Interesse einem Dritten angeboten oder versprochen wurden;
- 5.2der AN wiederholt mit Vertragsfristen in Verzug geraten ist;
- 5.3der AN es unterlässt, einer bindenden Weisung von Construyo nachzukommen oder
- 5.4nachhaltig und erheblich die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen unterlässt und ihn der Construyo schriftlich unter Benennung der zu beanstandenden Umstände abgemahnt und der AN nicht unverzüglich nach Zugang der Abmahnung die beanstandeten Umstände behoben hat.
- Construyo ist auch zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Kunde den zwischen ihm und Construyo geschlossenen Vertrag wirksam widerruft und Construyo den Kunden spätestens bei Abschluss des Vertrags zwischen dem Kunden und Construyo in gesetzlicher Art und Weise über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Construyo erteilt dem AN auf Verlangen Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Widerrufsfrist des Kunden. Erklärt Construyo die Kündigung aus diesem Grund spätestens fünf Arbeitstage nach Zugang des wirksamen Widerrufs, kann der AN nur einen der bis zur Kündigung geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
- Macht Construyo von seinem freien Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch oder wird der Vertrag aus einem wichtigen Grund gekündigt, den Construyo zu vertreten hat, so erhält der AN für die beauftragten Leistungen das vereinbarte Honorar unter Anrechnung desjenigen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
- Nach einer Kündigung oder sonstigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags hat der AN seine Leistungen so zu übergeben, dass Construyo die Leistungen ohne wesentliche Verzögerungen übernehmen und deren Weiterführung durch einen Dritten veranlassen kann.
- Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses den von dem AN erreichten Leistungsstand festzustellen und zu dokumentieren.
- Der AN hat sämtliche projektbezogenen Unterlagen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
- Gefahrtragung, Versicherungen
- Die Gefahrtragung bestimmt sich nach §§ 650q, 644 BGB.
- Der AN ist verpflichtet, bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorzuhalten:
- 3.000.000,00 Euro für Personenschäden
- 500.000,00 Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres hat mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen zu betragen. Die Haftpflichtversicherung hat alle Risiken aus der Tätigkeit des AN abzudecken.
- Er hat Construyo den bestehenden Versicherungsschutz unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übergabe einer Kopie der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. Ist die Versicherungsbestätigung zeitlich befristet, so hat der AN unaufgefordert spätestens einen Monat vor Ablauf der Befristung eine weitere Versicherungsbestätigung vorzulegen. Weist der AN den Versicherungsschutz nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch Construyo nach, ist Construyo zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Construyo kann Zahlungen an den AN bis zur Vorlage des Nachweises zurückbehalten.
- Der AN ermächtigt und bevollmächtigt Construyo, bei dem Haftpflichtversicherer alle den Bestand und den Umfang des Versicherungsschutzes betreffenden Auskünfte einzuholen.
- Abnahme
- Die Abnahme der Leistungen des AN nach vollständiger mängelfreier Fertigstellung aller ihm beauftragten Leistungen ist schriftlich zu erklären. Die fiktive Abnahme und die Abnahme durch Ingebrauchnahme werdend ausgeschlossen; § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Leistungen werden nach dem letzten gegenüber dem AN beauftragten Leistungspaket, spätestens nach der Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, abgenommen.
- § 650s BGB bleibt unberührt. Teilabnahmen sind im Übrigen ausgeschlossen.
- Dokumentation
Spätestens zur Abnahme hat der AN Construyo eine Dokumentation zu übergeben, die neben den ausdrücklich vereinbarten Bestandteilen alle zur Prüfung, der vom AN erbrachten Leistungen enthält, – die nach den anerkannten Regeln der Technik und – soweit darüber hinausgehend – nach den technischen Normen, Richtlinien und Vorschriften von Fachverbänden und Berufsgenossenschaften, z. B. nach DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorgaben der EnEG, EnEV, sowie der Richtlinien der Verbände VDI, VBI sowie Herstellervorgaben erstellt wurden.
- Honorar und Zahlungen
- Die mit Auftragserteilung vereinbarte Vergütung ist ein Gesamtpauschalhonorar. Die von Construyo definierten abgrenzbaren Leistungspakete sind einzeln abzurechnen. Das Gesamtpauschalhonorar steht dem AN nur zu, wenn Construyo alle Stufen abruft und der AN die entsprechenden Leistungen erbringt. Ruft Construyo nur einzelne Stufen ab, gilt die im Auftrag vereinbarte Aufteilung. Der AN hat Anspruch auf Zahlung der Teilbeträge für die schon mit Vertragsschluss beauftragten Stufen. Auf Zahlung der Teilbeträge für die weiteren Stufen hat der AN Anspruch, wenn und soweit die Stufen von Construyo abgerufen werden. Die weiteren vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlungsfälligkeit bleiben unberührt.
- Mit der vereinbarten Vergütung sind alle erforderlichen Nebenleistungen und Aufwendungen abgegolten, insb. Auslösen, Fahrgelder und sonstige Nebenkosten, soweit für diese nicht ausdrücklich eine gesonderte Vergütung vereinbart ist.
- Abschlagszahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
- Die Schlusszahlung ist 30 Tage nach Eingang der prüffähigen Schlussrechnung fällig.
- Sollte der Kunde auf die von Construyo ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Leistungen des AN (Abschlags- oder Schlussrechnungen) keine fristgerechte Zahlung leisten, geltend abweichend von den vorstehenden Unterabsätzen folgende Zahlungsfristen von Construyo gegenüber dem AN nach Eingang der prüffähigen Rechnungen:
- Abschlagszahlungen sind innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
- Die Schlusszahlung ist 60 Tage nach Eingang der prüffähigen Schlussrechnung fällig.
Die vorstehend unter lit. a. und b. genannten Frist gelten jedoch nur dann, wenn Construyo dem AN den Zahlungsverzug des Kunden vor Ablauf der Fristen in den vorstehenden Unterabsätzen 3 und 4 in Textform anzeigt.
- Gesetzliche und vertragliche Rechte von Construyo zur Verrechnung, Aufrechnung und sonstiger Geltendmachung von Gegenforderungen oder Leistungsverweigerungsrechten einschließlich eines etwaigen Druckzuschlages bleiben unberührt.
- Rechnungen sind ausschließlich per E-Mail an buchhaltung@construyo.de zu senden. Eine anderweitige Zustellung ist ausgeschlossen und führt zur ungeprüften Rücksendung der Unterlagen.
- Vereinbarte Nachlässe auf die Hauptvertragsleistungen gelten im selben Verhältnis auch für sämtliche Nachtragsleistungen sowie Mehrvergütungs- und Entschädigungsansprüche des AN, insbesondere nach §§ 650q, 642 BGB.
- Hat der AN seinen Sitz im Ausland, trägt er etwaig an seinem Sitz anfallende Abgaben, insbesondere Umsatz- oder Ausfuhrsteuern, selbst.
- Dem AN ist bekannt, dass der Kalkulation von Construyo im Hinblick auf die Beauftragung durch den Kunden das mit dem AN vereinbarte Honorar zugrunde liegt. Construyo vertraut auf die Unveränderlichkeit des vereinbarten Honorars. Der AN versichert, sich in jedem Fall an die vertraglich vereinbare Honorarregelung zu halten, auch für den Fall, dass die Mindestsätze der HOAI unterschritten sein sollten. Sollte der AN trotz dieser Versicherung bei einer Mindestsatzunterschreitung die Honorardifferenz zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen der HOAI geltend machen, so schuldet er Construyo als Schadensersatz den Betrag, den er über die vereinbarte Pauschale hinaus geltend macht.
- Zusätzliche Leistungen, die der AN gegebenenfalls aufgrund gesonderter Vereinbarung auf Stundenbasis erbringen wird, werden mit 80,00 Euro pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vergütet.
- Leistungseinstellung/Abwendungsbefugnis
Der AN ist zur Ausübung eines ihm etwa zustehenden Leistungsverweigerungsrechtes erst berechtigt, wenn er die Leistungseinstellung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner Arbeiten angekündigt hat. Construyo ist in den Fällen, in denen das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsrechtes streitig ist, berechtigt, diese Leistungseinstellung durch Übergabe einer Zahlungsbürgschaft des streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruches abzuwenden. Für die Form der Sicherheit und die Kostentragung findet § 650f BGB i.V.m. § 232 BGB entsprechende Anwendung.
- Abtretung und Aufrechnung
- Die Abtretung von Honoraransprüchen und sonstigen Ansprüchen des AN gegenüber Construyo ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
- Soweit wechselseitige Forderungen nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis (im Sinne der §§ 320 ff. BGB) stehen, kann der AN gegen Ansprüche von Construyo nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Construyo aufrechnen.
- Mängelansprüche
- Für Mängelhaftungsansprüche Construyos gegen den AN gelten – auch schon vor der Abnahme – die Regelungen des Werkvertragsrechtes der §§ 650q Abs. 1, 634 – 638, 641 Abs. 3 BGB mit der Maßgabe, dass der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen ist; statt des Rücktritts gelten die Kündigungsregeln gemäß Ziffer 14 dieses Vertrages.
- Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, für alle Planungs- und sonstigen Leistungen des AN im Zusammenhang mit Abdichtungsmaßnahmen des Gebäudes bzw. der Gebäude jedoch 10 Jahre. Die Verjährung beginnt zum Zeitpunkt der Abnahme, bei abgenommenen Teilleistungen beginnt die Verjährung mit der erfolgten Teilabnahme. Der AN hat sich auch bei der Mangelbeseitigung mit Construyo und ggf. anderen noch an der Planung beteiligten Firmen und/oder auf der Baustelle tätigen Gewerken abzustimmen und zu koordinieren. Die Mängelbeseitigungsarbeiten sind nach ihrem Abschluss förmlich abzunehmen.
- Construyo kann den Erfolg von Nachbesserungsarbeiten des AN nach billigem Ermessen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des jeweiligen Fachgebiets auf Kosten des AN begutachten lassen.
- Vertragsstrafen
- Gerät der AN mit als Vertragsfrist vereinbarten Zwischenfristen in Verzug, verwirkt er für jeden Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der auf die bis zur Zwischenfrist zu erbringenden Leistungen entfallenden Nettovergütung, insgesamt höchstens 5 % der auf die bis zur Zwischenfrist zu erbringenden Leistungen entfallenden Nettovergütung.
- Gerät der AN mit der vereinbarten Fertigstellungsfrist in Verzug, verwirkt er für jeden Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % seiner Nettovergütung, insgesamt höchstens jedoch 5 % seiner Nettovergütung.
- Verwirkt der AN Vertragsstrafen wegen Verzugs mit mehreren Vertragsfristen, kann Construyo nur die höchste der verwirkten Vertragsstrafen fordern (Kumulierungsverbot).
- Vereinbaren Construyo und der AN nach Vertragsschluss neue Vertragsfristen, gelten die Vertragsstrafen auch für diese Fristen.
- Construyo kann sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bis zur Fälligkeit der Schlusszahlung, spätestens jedoch bis zur schlusszahlungsgleichen Erklärung bzw. der Schlusszahlung vorbehalten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch Construyo ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz von Construyo angerechnet.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Der AN verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Leistungsausführung zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Er wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Nachunternehmern, Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Der AN wird seine Nachunternehmer entsprechend schriftlich verpflichten.
- Construyo und die mit ihr verbundenen Gesellschaften werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AN ebenfalls entsprechend vertraulich behandeln.
- Veröffentlichungen über den Vertragsgegenstand durch den AN selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Einwilligung des AN sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Construyo zulässig. Zur Veröffentlichung zählen auch die Beschreibungen der Gebäude, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Rechnungen oder sonstigen Unterlagen, ebenso Lichtbild-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Dies gilt auch für Vervielfältigungen, die vom AN nur einem bestimmten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden.
- Construyo macht darauf aufmerksam, dass die zur Abrechnung erforderlichen Daten und der Schriftverkehr des AN elektronisch gespeichert werden.
- Der AN verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nicht zu anderen als nach dem Vertrag notwendigen Umfang zu nutzen. Er stellt sicher, dass seine Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Unterlagen und Datenträger, die der AN von Construyo im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht erhalten hat, sind nach Vertragsende unaufgefordert an Construyo zurückzugeben.
- Der AN garantiert dem AG, dass seine nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen frei von Rechten Dritter sind und stellt den AG von möglichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten frei.
- Verwertungs- und Nutzungsrechte Construyos
- Soweit der AN für Construyo urheberrechtsfähige Leistungen erbringt, verbleiben diese höchstpersönlichen Urheberrechte beim AN. Im Übrigen überträgt der AN Construyo die Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an allen von ihm für das Bauvorhaben erstellten Unterlagen und Leistungen (in verkörpert oder in elektronischer Form).
- Construyo ist berechtigt, diese Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte auf Dritte zu übertragen.
- Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des AN im Zusammenhang mit der Übertragung der Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an für das Bauvorhaben erstellten Unterlagen und erbrachten Leistungen abgegolten.
- Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, in welchem Umfang der AN Leistungen für Construyo erbracht hat und ob und aus welchem Grund der Vertrag vorzeitig ganz oder teilweise beendet wird.
- Der AN garantiert, dass alle von ihm erstellten Planungs- und sonstigen Leistungen frei von Rechten Dritter sind und er damit uneingeschränkt befugt ist, die in vorstehendem Unterabsatz 1 geregelten Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechte uneingeschränkt auf Construyo zu übertragen. Wenn und soweit von Dritten aus den vom AN erstellten Planungs- und sonstigen Leistungen Rechte gegenüber Construyo geltend gemacht werden, stellt der AN Construyo gegenüber den Dritten frei.
- Construyo hat das Recht zu Veröffentlichungen unter Namensangabe des AN. Der AN seinerseits bedarf zur Veröffentlichung der Einwilligung von Construyo.
- Die vom AN gefertigten und beschafften Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Dokumentationen usw., sowohl als Zwischenstände, insbesondere aber nach Abschluss jedes Leistungspakets) werden Eigentum von Construyo. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche des AN, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, sind von Construyo anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Aufgrund des vorgeschriebenen projektraumbezogenen Datenaustauschs sind Papierkopien vom AN nur noch im Rahmen der öffentlichen Genehmigungs- und Prüfverfahren in der jeweils erforderlichen Anzahl zur Verfügung zu stellen.
- Kundenschutz, Wettbewerbs- und Korruptionsschutz
- Der AN darf mit dem Kunden weder unmittelbar noch unter Einschaltung weiterer Unternehmer Verträge über Leistungen der in §§ 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung genannten Gewerke schließen, die er in demselben Bundesland zu erbringen hat wie seine Leistungen aus dem Vertrag mit Construyo, es sei denn, der Kunde war dem AN bereits vor einem zwischen dem AN und Construyo geschlossenen Vertrag bekannt.
- Der Kundenschutz endet sechs Monate nach Fertigstellung der vom AN aus diesem Vertrag geschuldeten Leistungen, spätestens jedoch mit Beendigung dieses Vertrags durch Kündigung, Rücktritt oder dem Entstehen von den Leistungspflichten des AN entgegenstehenden dauerhaften Einreden.
- Gerichtsstand und Rechtswahl
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag sowie über dessen Wirksamkeit ist Berlin, soweit nicht gesetzlich ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Der vorbenannte Gerichtsstand gilt nicht für das Mahnverfahren.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Schlussbestimmungen (Formvorschriften, Vertragssprache, Werktage, Salvatorische Klausel)
- Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Erklärungen an oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht vertraglich oder gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformabrede. Soweit vertraglich oder in diesen AGB Schriftform vorgeschrieben ist, gelten die Formanforderungen des § 126 BGB.
- Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich.
- Werktage im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Sonnabend, die in Berlin keine gesetzlichen Feiertage sind. Der 24.12. und 31.12. sind keine Werktage.
- Sollte eine der Vertragsbestimmungen – auch der übrigen Vertragsbestandteile – unwirksam sein oder sollte der Vertrag in seiner Gesamtheit eine Lücke enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Soweit die Unwirksamkeit der Vertragsbestimmung nicht auf gesetzliche Regelungen zurückgeht, die dem Schutz einer Vertragspartei dienen, wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt und eine fehlende so eingefügt, dass dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien und dem Sinn des Vertrags weitestgehend entsprochen wird.